Informationen von Steuerberaterin Alexandra Schmidt
Wir möchten, dass Sie immer bestens beraten sind. Hier erhalten Sie einen Rundumblick auf alle wichtigen Informationen. Mandantenbriefe, Merkblätter und Checklisten, aktuelle Informationen sowie Termine zur Fälligkeit steuerlicher Zahlung stehen jederzeit abrufbar für Sie bereit.
Kanzleinachrichten im Jahr 2025
Kanzleinachrichten im Jahr 2024
Kanzleinachrichten im Jahr 2023
Kanzleinachrichten im Jahr 2022
Kanzleinachrichten im Jahr 2021
Kanzleinachrichten im Jahr 2020
Kanzleinachrichten im Jahr 2019
Kanzleinachrichten im Jahr 2018
FÄLLIGKEIT STEUERLICHER ZAHLUNGSTERMINE
Januar 2025 / Februar 2025
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
10.01.2025 *1 / 10.02.2025 *2
Umsatzsteuer
10.01.2025 *3 / 10.02.2025 *4
Umsatzsteuer Sondervorauszahlung
Entfällt / 10.02.2025
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch:
Überweisung *5
13.01.2025 / 13.02.2025
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch:
Scheck *6
10.01.2025 / 10.02.2025
Gewerbesteuer
Entfällt / 17-02.2025
Grundsteuer
Entfällt / 17.02.2025
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch:
Überweisung *5
Entfällt / 20.02.2025
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch:
Scheck *6
Entfällt / 17.02.2025
Sozialversicherung *7
29.01.2025 / 26.02.2025
Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag:
Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
- Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr, bei Jahreszahlern für das abgelaufene Kalenderjahr.
- Für den abgelaufenen Monat.
- Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
- Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgen-den Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werk-tag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
- Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.01.2024/23.02.2024, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
Januar 2025 | Februar 2025 | |
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.01.2025 *1 | 10.02.2025 *2 |
Umsatzsteuer | 10.01.2025 *3 | 10.02.2025 *4 |
Umsatzsteuer Sondervorauszahlung | Entfällt | 10.02.2025 |
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Überweisung *5 | 13.01.2025 | 13.02.2025 |
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Scheck *6 | 10.01.2025 | 10.02.2025 |
Gewerbesteuer | Entfällt | 17.02.2025 |
Grundsteuer | Entfällt | 17.02.2025 |
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Überweisung *5 | Entfällt | 20.02.2025 |
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Scheck *6 | Entfällt | 17.02.2025 |
Sozialversicherung *7 | 29.01.2025 | 26.02.2025 |
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag | Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. | |
|
Dezember | Januar | |
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.12.2024 *1 | 10.01.2025 *2 |
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.12.2024 | Entfällt |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | 10.12.2024 | Entfällt |
Umsatzsteuer | 10.12.2024 *3 | 10.11.2025 *4 |
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Überweisung *4 | 13.12.2024 | 13.01.2025 |
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Scheck *5 | 10.12.2024 | 10.01.2025 |
Gewerbesteuer | 15.11.2024 | Entfällt |
Grundsteuer | 15.11.2024 | Entfällt |
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Überweisung *5 | 13.12.2024 | 13.01.2025 |
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Scheck *6 | 10.12.2024 | 10.01.2025 |
Sozialversicherung *7 | 23.12.2024 | 29.01.2025 |
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag | Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. | |
|